Kanzlei

 

Die Kanzlei kann mittlerweile auf eine mehr als 40-jährige Geschichte und damit auf mehr als 40 Jahre Erfahrung in fundierter familienrechtlicher Beratung zurückblicken.

Nach der Gründung der Kanzlei im Jahre 1978 durch Rechtsanwalt und Notar a.D. Sven F. Fröhlich trat 1992 Rechtsanwalt Walter G. Kunz hinzu, welcher seinen Schwerpunkt ebenfalls auf Familien- und Erbrecht legte.

Im Jahr 2014 bin ich, Rechtsanwältin Erika Müller, in die Kanzlei als weibliche Verstärkung eingetreten. Ich bin seit dem Jahr 2000 Fachanwältin für Familienrecht und war bereits viele Jahre zuvor auf dieses Rechtsgbiet spezialisiert.

Ende 2018 ist Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Sven F. Fröhlich aus der Kanzlei in den wohlverdienten Ruhestand getreten.

Ende 2019 ist sodann Herr Rechsanwalt Walter G. Kunz ebenfalls in seinen wohlverdienten Ruhestand getreten.

Seit dem 01.01.2020 führe ich, Rechtsanwältin Erika Müller, die Kanzlei als Einzelanwältin fort.