Familienrecht

Zu den Bestandteilen meiner Tätigkeit im Familienrecht gehören:

  •  Trennung / Scheidung
  •  Ehegatten- und Kindesunterhalt
  •  Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  •  Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
  •  Versorgungsausgleich
  •  Ehewohnung und Hausrat
  •  Ehevertrag

 

 Meine Arbeit kann in 5 Phasen beschrieben werden:

1.    Vor der Trennung

  1. Umfassende Beratung im Hinblick auf eine bevorstehende Trennung
  2. Beratung und Prüfung bezüglich Eheverträgen

 

2.    Mit der Trennung

  1. Regelung von Sorge- und Umgangsrecht, Aufenthalt der Kinder
  2. Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt
  3. Regelung der Bereiche Ehewohnung und Hausrat
  4. Berechnung von Zugewinn- und Versorgungsausgleich
  5. Steuerveranlagung und Ehegattensplitting
  6. Ausarbeitung von Scheidungsfolgevereinbarungen
  7. Erbrechtliche Beratung

 

3.    Im gerichtlichen Verfahren

  1. Ehescheidung
  2. Elterliche Sorge und Umgang
  3. Ehegatten- und Kindesunterhalt
  4. Zugewinnausgleich
  5. Versorgungsausgleich einschließlich schuldrechtlichem Versorgungsausgleich
  6. Ehewohnung und Hausrat

 

 4.    Nach der Scheidung

  1. Elterliche Sorge und Umgang
  2. Kindesunterhalt
  3. Ehegattenunterhalt
  4. Beratung und Vertretung in Bezug auf Überprüfung und Abänderung von:
  1. Sorge und Umgangsregelungen
  2. Versorgungsausgleichsregelungen
  3. Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
  4. Erbrecht

 

5.    Elternunterhalt

Beratung und Regelung bei Unterhaltsansprüchen von (pflegebedürftigen) Eltern gegenüber ihren Kindern