Zu den Bestandteilen meiner Tätigkeit im Familienrecht gehören:
- Trennung / Scheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Hausrat
- Ehevertrag
Meine Arbeit kann in 5 Phasen beschrieben werden:
1. Vor der Trennung
- Umfassende Beratung im Hinblick auf eine bevorstehende Trennung
- Beratung und Prüfung bezüglich Eheverträgen
2. Mit der Trennung
- Regelung von Sorge- und Umgangsrecht, Aufenthalt der Kinder
- Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Regelung der Bereiche Ehewohnung und Hausrat
- Berechnung von Zugewinn- und Versorgungsausgleich
- Steuerveranlagung und Ehegattensplitting
- Ausarbeitung von Scheidungsfolgevereinbarungen
- Erbrechtliche Beratung
3. Im gerichtlichen Verfahren
- Ehescheidung
- Elterliche Sorge und Umgang
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich einschließlich schuldrechtlichem Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Hausrat
4. Nach der Scheidung
- Elterliche Sorge und Umgang
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Beratung und Vertretung in Bezug auf Überprüfung und Abänderung von:
- Sorge und Umgangsregelungen
- Versorgungsausgleichsregelungen
- Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
- Erbrecht
5. Elternunterhalt
Beratung und Regelung bei Unterhaltsansprüchen von (pflegebedürftigen) Eltern gegenüber ihren Kindern