Fragen und Antworten zum Familienrecht (FAQ)

Noch vor dem Gang zum Anwalt stellen sich oft diverse Fragen in Sachen Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht etc. Hier versuchen wir vorab einige Fragen zu beantworten.

Für Rat in Ihrer konkreten Situation  – kontaktieren Sie uns.

 

F: Ist es sinnvoll einen Ehevertrag zu schließen?

A: Hierbei kommt es auf die individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute an.
Es kommt dabei auch darauf an, ob Kinder geplant sind. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, auch nach Trennung.
Der Ehevertrag kann regeln: Insbesondere Güterstand (Vermögensverhältnisse), Unterhaltsansprüche, Rentenansprüche.

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F: Wie geht eine Scheidung vonstatten?

A: Scheidungsantrag kann nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Das Gericht holt dann die Auskünfte der Rentenversicherungsträger ein. Wenn die Auskünfte vorliegen wird Scheidungstermin anberaumt.
Voraussetzung hierbei ist, dass nicht über sogenannte Folgesachen innerhalb des Scheidungsverbundes gestritten wird.
Deshalb ist es sinnvoll, möglichst während des Trennungsjahres eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung – außergerichtlich- zu treffen.

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F: Brauche ich im Scheidungsverfahren einen Anwalt?

A: Derjenige der den Scheidungsantrag stellt muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehepartner kann, muss aber nicht anwaltlich vertreten sein.
Ein Ehepartner der im scheidungsverfahren nicht anwaltlich vertreten ist, kann auf das Scheidungsverfahren keinen Einfluss nehmen.

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F: Was kostet eine Scheidung?

A: Die anwaltliche Vergütung bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) also nach Gegenstandswerten, ebenso wie die Gerichtskosten.
Der Gegenstandswert errechnet sich aus dem 3-fachen Nettoeinkommen beider Eheleute zzgl. – soweit Vermögen vorhanden ist – 5% aus dem Vermögen nach Abzug eines Freibetrages in Höhe von 30.000,00€. Mehr Informationen finden Sie hier auf unserer Website.

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F: Was geschieht mit unserem Vermögen?

A: Leben Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für jeden der Eheleute eine Vermögensbilanz aufzustellen. Ist das Vermögen zum Zeitpunkt Trennung/Einreichung des Scheidungsantrages (Endvermögen) höher als das Vermögen zum Zeitpunkt Eheschließung (Anfangsvermögen) einschließlich eventuellem Zuerwerb (Schenkung) während der Ehezeit, so hat der Ehegatte einen ausgleichspflichtigen Zugewinn erzielt.

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F: Was geschieht mit dem Haus?

A: Wenn eine Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Eheleute steht, hat das Scheidungsverfahren darauf grundsätzlich keinen Einfluss.
Im Falle einer Scheidung ist es aber regelmäßig sinnvoll, gemeinsames Vermögen auseinander zu setzen (Verkauf oder Übernahme durch einen Ehegatten).

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F: Wer bekommt die Kinder?

A: Dies ist in der Regel abhängig von der Gestaltung der Kindesbetreuung während Bestehen der Ehe. Es ist aber auch von Alter und der Bindung der Kinder zum jeweiligen Elternteil abhängig.
Die Regelung hat dem Kindeswohl entsprechend zu erfolgen.

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F: Wie sind meine Rechte als Vater?

A: Wenn keine Regelung zur Elternverantwortung gerichtlich getroffen wurde, verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Nur die sogenannten Alltagsgeschäfte darf der betreuende Elternteil alleine regeln.
Selbstverständlich haben sowohl die Kinder als auch der Vater Anspruch auf regelmäßige Besuchskontakte.

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F: Muss ich Unterhalt bezahlen?

A: Kindesunterhalt ist grundsätzlich vom nicht betreuenden Elternteil nach den Maßstäben der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zu bezahlen.
Ob Ehegattenunterhalt geschuldet wird, hängt von den beiderseitigen Einkommensverhältnissen und der jeweiligen Erwerbsobliegenheit ab.

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F: Was bedeutet Versorgungsausgleich?

A: Der Versorgungsausgleich betrifft die beiderseitigen während der Ehezeit begründeten Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, betriebliche Rente, private Altersvorsorge auf Rentenbasis).
Ehezeitbezogen wird jedes einzelne Anrecht hälftig ausgeglichen.